Ihre OperatorCARD Schulung für

Hubarbeitsbühnen

Durch Fehlbedienung oder nicht fachgerechte Benutzung von Hubarbeitsbühnen kommt es immer wieder zu Unfällen.
Um diese zu vermeiden ist eine Schulung der Bediener unerlässlich.


OperatorCARD-FHAB-Schulung

Der Arbeitgeber ist außerdem gesetzlich verpflichtet, seine Mitarbeiter im Umgang mit Arbeitsmitteln zu unterweisen und der Mitarbeiter muss seine Befähigung zum Bedienen der Hubarbeitsbühne gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben.

Der berufsgenossenschaftliche Grundsatz DGUV 308-008 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“ macht hier sehr umfangreiche und genaue Vorgaben.

Die OperatorCard Schulung vermittelt in der theoretischen und praktischen Ausbildung alle notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Fachkenntnisse.

Hierdurch verringern Unternehmer das persönliche Haftungsrisiko im Schadensfall und erfüllen die Unternehmerische Fürsorgepflicht.


Die Vorteile der OperatorCARD:

  • Sicherer Umgang mit Hubarbeitsbühnen
  • Zeitersparnis bei der Einweisung
  • Höhere Effizienz bei der Bedienung der Maschinen
  • Unfallrisiken erkennen und minimieren
  • Vermeidung von Ausfallzeiten durch Fehlbedienungen
  • Absicherung gegenüber der Berufsgenossenschaft
  • Erfüllung der Anforderungen des Gesetzgebers
  • Schulung durch erfahrene Trainer mit Praxishintergrund

Die OperatorCARD bietet Präsenz-, Inhouse- wie auch E-Learning-Schulungen.
Ganz individuell auf Sie zugeschnitten.

Schulungsdauer: 1 Tag

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Die Praxisschulung ist auf bis zu 6 verschiedenen Gerätekategorien möglich:

  • Scherenbühnen
  • Gelenkteleskopbühnen
  • Teleskopbühnen
  • LKW-Arbeitsbühnen
  • Anhängerbühnen
  • Spezialmaschinen

Bei der E-Learning-Schulung erhält der Teilnehmer den Zugang auf das OperatorCARD-Portal und kann nach erfolgreichem Abschluss der Theorie den Praxisteil mit Fahrtest in einem der Operator-Card-Schulungszentren ablegen. 

Schulungsinhalte

Rechtliche Grundlagen

ArbSchG, BetrSichV, StVO, FeV, RSA, DIN EN 280, DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 100-500 Kap. 2.10, DGUV Grundsatz 308-002, VSG 4.2, DGUV Information 203-033, TRBS 2111

Technik

Sicherheitsanforderungen und -vorrichtungen, Hubarbeitsbühnenkategorien/Bauformen, Einsatzmöglichkeiten, Warnhinweise, Beschränkungen, Steuerfunktionen, Tägl. Sicht- und Funktionsprüfung

Umgang und Bedienung

Aufstellung, Abstützung, Untergrund, Fahren, Arbeiten, elektrische Spannung, PSAgA, Transport, Wind, Sondereinsatz (z.B. Baumschnitt)

Arbeitsumfeld

Arbeiten auf Baustellen, Arbeiten im öffentlichen Straßenverkehr, Arbeiten an Produktionsanlagen, Analyse von Unfallszenarien, Präventionsmaßnahmen


Als Nachweis erhält der Teilnehmer ein Schulungszertifikat, Sicherheitsheft sowie einen personifizierten Bedienausweis.

Beachten Sie auch die jährliche Unterweisungspflicht.
Nutzen Sie hierzu unsere E-Learning-Module.